Gebäudeansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Kontakt

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Fax

+49 611 32761 - 8535

Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

DE-Mail: vg-frankfurt-main@egvp.de-mail.de

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Sprechzeiten Rechtsantragstelle:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Bei kurzfristigem Eilrechtsschutz wird um Vorankündigung während der Sprechzeiten gebeten!

Das Gericht ist für das Publikum montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann auch Akteneinsicht bei den Geschäftsstellen genommen werden, sofern hierfür eine Berechtigung besteht. Die Rechtsantragsstelle ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Sie finden in den Sitzungssälen im Erdgeschoss statt.

Es besteht kein Anspruch darauf, die zuständigen Richter außerhalb der Verhandlung persönlich oder telefonisch zu sprechen. Sie sollten sich deshalb nur schriftlich an das Gericht zu der jeweiligen Geschäftsnummer (nicht an den zuständigen Richter oder die zuständige Richterin persönlich!) wenden. Der Grund hierfür liegt darin, dass von den Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten immer auch die Gegenseite zu unterrichten ist. Wird eine telefonische Kontaktaufnahme dennoch ausnahmsweise erforderlich, wenden sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle.

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen.

Im Mahnverfahren ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.
Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.

Wenn Sie sich in Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung an uns wenden wollen, können Sie das über folgende Adresse tun: 
verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Viele Entscheidungen sind über die Landesrechtsprechungsdatenbank abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt bei uns angefordert werden.

Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.

Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.

Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Übermittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: +49 69 1367 - 01

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 611 32761 - 8535
E-Mail:verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Presse

Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main dient grundsätzlich nur dem internen Dienstbetrieb. Sie steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Referendare, Rechtsanwälte und andere Personen, die ein begründetes Interesse nachweisen, können die Bibliothek nach Absprache mit den zuständigen Bediensteten und nur während deren Anwesenheit benutzen. Telefon: +49 69 1367 - 8554.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag: geschlossen
  • Ansonsten nach Absprache

Von April 1982 bis August 2007 fanden in den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Sitzungssäle, Wartebereiche, Verbindungsflure) des Gerichts in unregelmäßigen Abständen Kunstausstellungen mit Werken zeitgenössischer Künstler statt, aber auch Ausstellungen mit historischem Inhalt.

Daneben besitzt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zwei figürliche Plastiken, Öffentlichkeit I und Öffentlichkeit II , die dauerhaft ausgestellt sind.

Aus Mitteln des Sonderbaufonds für künstlerische Ausgestaltung und Ausstattung von Gebäuden und Anlagen des Landes Hessen konnten im Juli 1998 zwei figürliche Plastiken - Öffentlichkeit I und Öffentlichkeit II angekauft werden.

Die Werke, die sich an frühe Arbeiten von George Segal (siehe beispielsweise: Museum für moderne Kunst, Frankfurt), aber auch an neuere Objekte von Seward Johnson Jr. (siehe dazu: Basement des Commerzbank-Towers, Frankfurt) anlehnen, sind im Rahmen des seit 1981 in der JVA Butzbach bestehenden Projekts "Kunst im Strafvollzug" entstanden. Die beiden raumgreifenden Figuren sind lebenden Modellen nachempfunden und aus Gips und Leinenbandagen hergestellt; die Plastik Öffentlichkeit I hält eine Zeitung in den Händen, während die Figur Öffentlichkeit II auf einem Arbeitsstuhl sitzt. Zeitung und Stuhl sind als Gegenstandszitate aus der Lebenswelt von den Künstlern in ihre Arbeiten mit einbezogen. Diese Alltagsrelikte und die Gipsfiguren selbst bilden eine widersprüchliche ästhetische Einheit aus Elementen verschiedener Wirklichkeits- und Bedeutungsebenen. Während die Zeitung beispielsweise ihrem Erscheinungsdatum verhaftet bleibt, aber jederzeit auch ersetzt werden kann, wirkt die Gipsfigur selbst dagegen wie entzeitlicht. Damit soll der Blick des Betrachters nicht auf die individuelle Person der jeweiligen Figur konzentriert werden, sondern auf die Menschen an sich, die in eine bestimmte Situation - hier die der Öffentlichkeit eines Gerichts - eingebunden sind.

Der Zeitungsleser ist der Öffentlichkeit zurzeit nicht zugänglich, die Figur Öffentlichkeit II befindet sich im Wartebereich vor dem Sitzungssaal 1.

  • Frau Cezanne
  • Herr Dr. Gerster 
  • Herr Grünewald
  • Frau Khatami
  • Frau Vorschulze

Geschäftsstelle
Telefon: +49 69 1367 - 6688

Die Rechtsprechungsdatenbank des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist in die Datenbank der Landesrechtsprechung integriert worden.

Sie beschränken die Recherche auf Entscheidungen des VG Frankfurt am Main, wenn sie in dem Feld GERICHT den Namen wie folgt eingeben: "Verwaltungsgericht Frankfurt". Wenn Sie die Recherche auf Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofeinschränken wollen, geben Sie ein: "Verwaltungsgerichtshof Kassel".

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ist in dem Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18 in 60486 Frankfurt am Main (Stadtteil: Bockenheim) untergebracht. Besuchern wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen:

  • Vom Hauptbahnhof aus ist das Gericht mit der Straßenbahnlinie 16 (Richtung Ginnheim, Haltestelle "Bockenheimer Warte") oder mit der U-Bahn Linie U 4 zu erreichen (Station "Bockenheimer Warte).
  • Von der Innenstadt kommend gelangt man zum Gericht mit den U-Bahn-Linien U 6, U 7 oder mit der U 4 (Station "Bockenheimer Warte"). Das Gericht ist ca. 3 Gehminuten von der Station Bockenheimer Warte entfernt.
  • Mit der S-Bahn (Linien S 3, S 4, S 5 und S 6) erreicht man das Gericht über die S-Bahn-Station "Westbahnhof"; von dort etwa 15 Minuten Fußweg oder mit dem Bus 36 bis zur Haltestelle Bockenheimer Warte.

Parkmöglichkeiten stehen dem Gericht nicht zur Verfügung. In der Adalbertstraße Nr. 10 befindet sich jedoch eine öffentliche Tiefgarage. Etwa in Höhe des Parkhauses befindet sich eine ampelgesteuerte Wendemöglichkeit für stadteinwärts Fahrende.

Schlagworte zum Thema